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Ronel Alberti da Rosa
Porto Alegre
Kommunitäre Rechtsprechung in multikulturellen Gesellschaften — Fortschritte und Hemmnisse des Perspektivismus in Lateinamerika.
Samstag, 16. Juli 2011, 11:35
Eines der historischen Merkmale Lateinamerikas ist die geringe Teilnahme am öffentlichen Leben, die den Vertretern der Ureinwohner dieses Kontinents von Anfang an zugestanden wurde. In den vergangenen Jahren haben einige Länder der Andenkordilleren einen Prozeß konstitutioneller Reformen in Gang gesetzt, der nicht nur zur Einbeziehung der indigenen Gemeinschaften in die nationalen Entscheidungsebenen, sondern auch zur Anhebung deren traditioneller Rechtsprechung auf eine Stufe mit den geltenden modernen Verfassungen dieser Staaten führen soll, bis hin zur völligen Gleichstellung. Dies gilt für Ecuador und Peru, vor allem aber für Bolivien, dessen im Januar 2009 angenommene Verfassung den indigenen Bevölkerungsgruppen besondere Gruppenrechte zuerkennt. Ab jetzt können dieseGruppen in bestimmten Situationen ihre eigene kommunitäre Justiz anwenden, wodurch zwei Arten von Rechtsprechung parallel zueinander bestehen, die bisher gültige aufklärerischer Tradition und die autochthone.